Wird geladen …
Wird geladen …
Immozeit Newsletter
Ausgewählte Angebote aus der Region Stuttgart / Ludwigsburg und fundierte Immobilien-Tipps. Jederzeit abbestellbar.

Das Schreiben kommt vom Pflegeheim, und es nennt eine monatliche Summe. Alles, was die Pflegeversicherung nicht deckt, muss aus dem eigenen Vermögen kommen – und wer jetzt eine Immobilie im Familienbesitz hat, fragt sich: Muss das Haus weg? Wann? Und wie läuft das, ohne dass dabei etwas schiefgeht?
Dieser Ratgeber rechnet konkret – mit den Zahlen, die für Baden-Württemberg gelten. Denn die Eigenanteile im Pflegeheim sind hier zu den höchsten in Deutschland, und genau diese Zahl entscheidet darüber, ob und wie schnell das Vermögen aufgebraucht ist.
Die Pflegeversicherung zahlt einen fixen Leistungsbetrag, der seit der Reform 2022 nach Aufenthaltsdauer gestaffelt ist. Was dennoch übrig bleibt, trägt der Bewohner selbst – als sogenannter einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE). Dieser Betrag gilt für alle Bewohner eines Hauses unabhängig vom Pflegegrad gleich und lässt sich für jede Einrichtung beim vdek-Pflegelotsen abrufen.
Laut vdek-Pflegelotse lagen die durchschnittlichen monatlichen Gesamtkosten für einen vollstationären Pflegeheimplatz in Baden-Württemberg im Q1 2025 bei:
Stand: Q1 2025, Quelle: vdek-Pflegelotse. Aktuelle Werte für einzelne Einrichtungen dort direkt abrufbar – die Zahlen werden quartalsweise aktualisiert.
Zum Vergleich: Im günstigsten Bundesland liegt die monatliche Eigenbelastung teils bei 1.600–1.800 €. Bei einem Heimaufenthalt von zwei Jahren macht der Unterschied gegenüber Baden-Württemberg über 13.000 € aus. Genau diese Differenz entscheidet in vielen Fällen darüber, ob eine Immobilie verkauft werden muss – und wie dringend.
Ein Rechenbeispiel zur Orientierung – ohne Anspruch auf individuelle Beratung:
Angenommen, ein Bewohner hat eine Rente von 1.400 € netto und keine weiteren wesentlichen Einkünfte. Die monatliche Eigenbelastung beträgt 2.361 €. Der monatliche Fehlbetrag aus dem Vermögen beläuft sich dann auf rund 961 €. Klingt überschaubar – aber bei einem liquidem Vermögen von 50.000 € über dem Schonvermögen reicht das weniger als fünf Jahre. Und Pflegeheimsätze steigen.
Was feststeht: Nach § 90 SGB XII ist ein Schonvermögen von 10.000 € pro Person geschützt. Alles darüber gilt als einzusetzendes Vermögen. Reichen die Eigenmittel nicht mehr aus, springt die Hilfe zur Pflege als Sozialleistung ein – aber erst dann, und erst nachdem das verwertbare Vermögen aufgebraucht ist.
Ist eine Immobilie vorhanden, die leersteht und nicht geschützt ist, verlängert ihr Verkaufserlös die Selbstzahler-Phase. In manchen Fällen reicht er für den gesamten Restaufenthalt; in anderen überbrückt er nur einige Jahre. Beides ist besser als ein erzwungener Verkauf unter Zeitdruck.
§ 90 SGB XII listet auf, was als einzusetzendes Vermögen gilt:
Liquides Vermögen wird zuerst herangezogen. Die Immobilie kommt in aller Regel erst dann ins Spiel, wenn das Sozialamt konkret auf sie zugreift. Und das hängt davon ab, wer noch im Haus lebt.
Diese Frage ist die häufigste in dieser Situation. Die Antwort hängt maßgeblich davon ab, wer die Immobilie noch bewohnt.
Das Sozialamt kann in einem solchen Fall die Verwertung verlangen – durch Verkauf oder durch Besicherung mit einer Grundschuld. Wann und wie das kommuniziert wird, ist einzelfallabhängig und erfolgt oft nicht sofort. Hinweis: Diese Ausführungen sind rechtliche Orientierung und ersetzen keine Einzelberatung beim Rechtsanwalt oder Sozialrechtsberater.
Was sich in der Praxis regelmäßig beobachten lässt: Familien warten ab, das Haus steht leer, Unterhaltskosten laufen weiter – Heizung, Versicherung, Grundsteuer – und der Zustand verschlechtert sich. Wer die Entscheidung aktiv trifft, bevor das Sozialamt sie erzwingt, hat die Kontrolle über Zeitpunkt und Preis.
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (in Kraft seit 1. Januar 2020) gilt bundesweit eine klare Grenze: Kinder werden für die Pflegekosten ihrer Eltern erst herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt.
Unterhalb dieser Grenze greift das Sozialamt nicht auf die Kinder zu – unabhängig davon, ob Immobilien vorhanden sind, welche Erbschaft erwartet wird oder wie das Elternhaus bewertet ist. Das ist eine bundesweit einheitliche Regelung, kein landesspezifischer Wert, und sie ändert sich nicht je nach Bundesland. Stand: September 2026, Gesetzeslage seit Januar 2020.
Sehr viele Familien wissen das nicht. Sie befürchten, das eigene Einkommen oder die eigenen Ersparnisse einsetzen zu müssen. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Was eingesetzt werden muss, ist das Vermögen des pflegebedürftigen Elternteils selbst.
Ein Gedanke, der häufig kommt: Das Haus schnell noch überschreiben oder für wenig Geld an ein Familienmitglied verkaufen, bevor das Sozialamt zugreift. Das klingt pragmatisch – ist aber rechtlich gefährlich und schützt das Vermögen nicht.
Wer diesen Weg geht, schützt das Vermögen nicht. Er verschiebt es zeitlich – mit der Konsequenz, dass die Beschenkten Jahre später in eine Rückforderung gezogen werden können. Das ist kein theoretisches Szenario, sondern ein regelmäßiger Vorgang vor Verwaltungsgerichten. Hinweis: Rechtliche Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wenn die Immobilie dauerhaft leersteht, kein Angehöriger schutzwürdig darin lebt und die Pflegekosten das liquide Vermögen aufbrauchen, ist ein Verkauf in den meisten Fällen der geradlinigste Weg. Er gibt der Familie Kontrolle: über den Zeitpunkt, den Preis und den Ablauf.
Was in der Praxis zählt:
Die technischen Schritte sind die gleichen: Wertermittlung, Exposé, Besichtigungen, notarielle Beurkundung. Was sich unterscheidet, ist der Kontext.
Nicht die Entscheidung, ob verkauft wird, ist die häufigste Fehlerquelle – die ergibt sich meistens aus der Rechnung. Die häufigsten Fehler entstehen beim Timing: zu lange gewartet und dann unter Druck abgeschlossen, oder zu früh gehandelt, ohne Vollmachten und Steuerfrage vorher zu klären. Wer beides frühzeitig prüft, hat erheblich mehr Spielraum beim Preis und bei der Auswahl des richtigen Käufers.
Weitere Ratgeber zu ähnlichen Fragen finden Sie im Blog von heimeinzug-immobilienverkauf.de.
Wenn Sie gerade in dieser Situation stehen – ein Angehöriger im Pflegeheim, eine Immobilie, die leersteht oder bald leer stehen wird –, ist der erste sinnvolle Schritt keine Entscheidung, sondern eine Einschätzung: Was ist das Haus aktuell wert? Wie lange reicht das verbleibende Vermögen noch? Welche Schritte müssen in welcher Reihenfolge gegangen werden, damit nichts unter Druck passiert?
Immozeit hat seinen Sitz in Kornwestheim und arbeitet in Baden-Württemberg mit eigenen Beratern; außerhalb davon über Partner vor Ort. Wenn Sie Ihre Situation schildern möchten – ohne Verkaufsgespräch, ohne Druck –, nutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Seite. Wir rechnen gemeinsam mit Ihnen, was möglich und was sinnvoll ist.
Über den Autor
Redaktion · Immozeit
Das Redaktionsteam von Immozeit. Wir schreiben über den Immobilienmarkt in der Region Stuttgart, Ludwigsburg und Kornwestheim — aus der täglichen Praxis unseres inhabergeführten Maklerbüros.
Mehr über Immozeit